Stand: Januar 2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Lupus GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden, Auftraggebern und Geschäftspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“), die die Beratungs- und Dienstleistungen der Lupus GmbH in Anspruch nehmen. Die Lupus GmbH erbringt insbesondere Beratungsleistungen, Projektmanagement, IT-Beratung, Strategieberatung sowie verwandte Dienstleistungen für Unternehmen und Organisationen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und lehnen wir hiermit ausdrücklich ab, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführen.
1.3 Soweit einzelvertragliche Vereinbarungen von den Regelungen dieser AGB abweichen, haben die Einzelvereinbarungen Vorrang. Für den Nachweis eines solchen Vorrangs ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung erforderlich.
1.4 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nach Vertragsschluss nicht erneut ausdrücklich widersprechen.
2.1 Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt zustande entweder durch:
2.2 Der Vertragspartner ist die Lupus GmbH, Moltkestraße 42, 74072 Heilbronn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Heilbronn, vertreten durch die Geschäftsführung. Die Lupus GmbH ist eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
2.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung.
2.4 Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Hiervon ausgenommen sind Maßnahmen, die zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren für den Auftraggeber oder Dritte erforderlich sind und vom Auftragnehmer nicht vorher abgestimmt werden konnten. Diese sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im schriftlichen Angebot, im Auftragsbestätigungsschreiben oder in dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Soweit in diesen Unterlagen keine detaillierten Angaben zum Leistungsumfang enthalten sind, richtet sich der Umfang nach den vertragstypischen Erwartungen.
3.2 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags und unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik sowie der einschlägigen beruflichen Standards und Sorgfaltspflichten.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderliche Leistungen von sorgfältig ausgewählten Dritten in seinem eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzukaufen, sofern dies für die ordnungsgemäße Auftragserfüllung erforderlich ist und dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wird.
3.4 Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs, insbesondere solche, die auf Anforderungen des Auftraggebers beruhen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Aus solchen Änderungen können sich gesonderte Honorarforderungen des Auftragnehmers ergeben. Änderungswünsche des Auftraggebers werden umgehend geprüft; die Mitteilung über die Zulässigkeit, den Umfang und die Kosten erfolgt unverzüglich.
3.5 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen persönlich oder durch von ihm beauftragte Mitarbeiter. Eine Übertragung der Leistungserbringung auf Dritte setzt voraus, dass der Auftraggeber hiermit schriftlich einverstanden ist.
3.6 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Gutachten, Konzepte, Berichte oder andere schriftliche Dokumente zu erstellen sind, geschieht dies nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Umsetzbarkeit der empfohlenen Maßnahmen im Einzelfall.
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Auskünfte vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Auftraggeber hat die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen und Daten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der vom Auftraggeber überlassenen Informationen und Daten zu überprüfen.
4.3 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen zeitlichen und räumlichen Rahmenbedingungen zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung von Ansprechpartnern, die Entscheidungen treffen können, sowie die Organisation von Besprechungsterminen und die Zugänglichmachung relevanter Unternehmensbereiche.
4.4 Änderungen der vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Stellungnahmen, Entwürfe, Unterlagen und sonstige Lieferungen des Auftragnehmers innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und – soweit erforderlich – zu bestätigen oder mit Korrekturhinweisen zu versehen. Unterlässt der Auftraggeber eine rechtzeitige Rückmeldung, gilt die vorgelegte Leistung als genehmigt.
4.6 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der unrichtigen Übermittlung von Informationen oder Daten durch den Auftraggeber beruhen.
5.1 Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach den zwischen den Parteien vereinbarten Preisen und Honorarsätzen. Soweit keine speziellen Preise vereinbart wurden, gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreise des Auftragnehmers.
5.2 Soweit eine Vergütung auf Stunden- oder Tagessatzbasis vereinbart ist, werden die tatsächlich angefallenen Leistungsstunden bzw. -tage nach den vereinbarten Sätzen berechnet. Anfahrtszeiten gelten als Arbeitszeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Fahrkosten und Reisekosten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen oder nach besonderer Vereinbarung gesondert in Rechnung gestellt.
5.3 Nebenkosten (z. B. Materialkosten, Reisekosten, Hotelkosten, Kosten für notwendige Fremdleistungen) werden, soweit sie nicht im Honorar inbegriffen sind, gesondert in Rechnung gestellt.
5.4 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5.5 Rechnungen des Auftragnehmers sind sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei einem Zahlungsziel von 30 Tagen gewährt der Auftragnehmer einen Skontoabzug von 2 %, bei einem Zahlungsziel von 14 Tagen einen Skontoabzug von 3 %, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.6 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. gemäß § 247 BGB geschuldet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen.
5.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine fällige Forderung nur gegen eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur, soweit es aufgrund von Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.1 Verträge mit laufender Leistungserbringung (Rahmenverträge, Dauerschuldverhältnisse) können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gek&uum;ndigt werden, sofern im Einzelfall nicht eine abweichende Kündigungsfrist schriftlich vereinbart wurde.
6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
6.3 Bei Projekten mit festem Leistungsumfang und vereinbartem Endtermin endet der Vertrag mit der Abnahme bzw. mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung.
6.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 126 BGB) zur Wirksamkeit. Eine Kündigung per E-Mail genügt der Schriftform.
6.5 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grund bleibt der Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen unberührt.
7.1 Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Für die leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (§ 241 Abs. 2 BGB), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für die der Auftragnehmer unabhängig vom Verschulden haftet.
7.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder Daten des Auftraggebers verursacht werden.
7.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der vom Auftraggeber aufgrund der erbrachten Beratungsleistungen getroffenen Maßnahmen. Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.6 Soweit eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter.
7.7 Der Auftraggeber hat Schadensersatzansprüche innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen geltend zu machen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.
8.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
8.2 Nähere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Rechte der betroffenen Personen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
8.3 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten für den Auftraggeber verarbeitet, geschieht dies auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
9.1 Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten oder verwendeten Unterlagen, Berichte, Präsentationen, Konzepte, Software, Datenbanken und sonstige Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Dritten und unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sowie anderer Schutzgesetze.
9.2 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen zur Nutzung für den vertraglich vereinbarten Zweck innerhalb seines Unternehmens.
9.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber, die über das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
9.4 Soweit Arbeitsergebnisse vor Fertigstellung oder ohne vollständige Vergütung des Auftragnehmers genutzt werden, bleiben diese urheberrechtlich geschützt und der Auftraggeber erwirbt keinerlei Nutzungsrechte.
9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vom Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Unterlagen ausschließlich für die Vertragserfüllung zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
9.6 Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Übermittlung und Verwendung sämtlicher dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen berechtigt ist und dass durch die Verarbeitung dieser Daten keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden.
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.
10.2 Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit des Vertrags im &U;brigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem rechtlich und wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt. Dies gilt entsprechend für Regelungslücken.
10.3 Die vorstehende Regelung gilt sinngemäß auch für den Fall, dass sich herausstellt, dass der Vertrag eine Lücke enthält.
11.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den dazugehörigen Verträgen ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Heilbronn.
11.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, Wiener UN-Kaufrecht).
11.4 Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, gilt Heilbronn als Gerichtsstand.
12.1 Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm bei Fernabsatzverträgen gemäß § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lupus GmbH, Moltkestraße 42, 74072 Heilbronn, Deutschland, Telefon: +49 (0) 7131 12345-0, E-Mail: info@lupusberatung.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
Lupus GmbH
Moltkestraße 42
74072 Heilbronn
Deutschland
E-Mail: info@lupusberatung.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
12.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Dienstleistungsverträgen gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.
12.3 Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen (z. B. Seminare, Workshops, Trainings), für die der Auftragnehmer eine bestimmte Frist oder einen bestimmten Zeitraum zur Erbringung der Leistung einräumen muss, gilt das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.